Allgemeine Informationen zu Fundsachen

Amt für Allgemeine Verwaltung und Ordnung
Fundbüro
Verwaltungsgebäude Bärstraße 50
06385 Aken (Elbe)

Telefon: 034909/80461 oder 034909/80463

 

Sperr-Notruf

In Deutschland gibt es eine einheitliche Rufnummer zum Sperren von EC- und Kreditkarten, digitalen Signaturen, Krankenkassenkarten, Mitarbeiter-Ausweisen, Kundenkarten oder sensiblen Online-Berechtigungen des Internets!

Der Sperr-Notruf 116 116 ist täglich 24 Stunden verfügbar und im Inland gebührenfrei erreichbar.
Aus dem Ausland wählen Sie bitte: +49 116 116

Wo kann ich eine Fundsache abgeben?

Sollten Sie eine verlorene Sache finden und an sich nehmen, müssen Sie diese dem Fundbüro der Stadt Aken (Elbe) melden, damit die Fundsache dem/der Verlierer/in bzw. Eigentümer/in zurückgegeben werden kann.

Bitte beachten Sie, dass es unter Umständen einige Zeit dauern kann, bis eine Fundsache im Fundbüro gemeldet oder abgegeben wird. Gegenstände bis zu einem Wert von 10 Euro werden nicht als Fundsache behandelt. Eine Abgabe ist daher nicht erforderlich.

Bei Ausweispapieren, Krankenkassenkarten und EC-Karten ermitteln wir Ihren Wohnsitz und verständigen Sie automatisch oder wir benachrichtigen Ihre Krankenkasse bzw. Ihr Geldinstitut.

Sofern Sie eine Geld- oder Kreditkarte verloren haben, sollten Sie diese Karte unbedingt sperren lassen.

Aufbewahrungszeit

Das Fundbüro verwahrt Fundgegenstände für die Dauer von 6 Monaten ab dem Tag der Fundanzeige.


Tiere

Tiere können im Fundbüro nicht angenommen werden. Ihnen zugelaufene oder zugeflogene Tiere können Sie im Amt für Allgemeine Verwaltung und Ordnung unter der Rufnummer 034909/80463 telefonisch melden.

 

Fahrräder

Wenn Sie Ihr Fahrrad vermissen, müssen sie eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei machen, damit diese tätig werden kann. Die Diebstahlsanzeige ist zwingende Voraussetzung für die Aushändigung eines Fahrrades an den Verlierer und für die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen. Sollte sich das Fahrrad als nicht gestohlen erweisen, müssen Sie die Anzeige später zurücknehmen.

Zu Fahrrädern können Sie keine telefonische Auskunft erhalten. Bitte suchen Sie das Fundbüro persönlich auf. Wenn Sie ein Fahrrad gefunden haben, können Sie dieses direkt im Fundbüro abgeben. Sie können das Fahrrad aber auch selbst in Verwahrung nehmen und uns per Post, E-Mail oder Fax eine Fahrradfundanzeige zusenden. Denken Sie bitte daran, die Fundanzeige vollständig auszufüllen und die Rahmennumer- soweit vorhanden - anzugeben. Ohne eine Rahmennummer ist ein Fahrrad nur schwer zu identifizieren.


Aushändigung von Fundsachen

Bei der Abholung eines verlorenen Gegenstandes hat der Verlierer sich als rechtmäßiger Eigentümer auszuweisen (Personalausweis). Dieser Nachweis ist durch eine genaue Beschreibung des Gegenstandes und ggf. des Inhaltes sowie durch Angabe von Ort und Zeit des Verlustes glaubhaft zu machen. Außerdem hat er die festgesetzten Gebühren und etwaige sonstige Auslagen und Kosten zu begleichen. Erforderliche Unterlagen:

  • Personaldokument
  • Eigentumsnachweis, z.B. Kaufvertrag, Kassenbeleg, Zweitschlüssel, Fotos
  • Gegenstandsbeschreibung
  • bei Erteilung von Bescheinigungen im Versicherungsfall: ggf. Vordruck der Versicherung
  • ggf. Bestätigung der Diebstahlsanzeige der Polizei

 

Finderlohn

Die Begleichung des Finderlohns ist zwischen dem Eigentümer und dem Finder zu regeln. 
Der gesetzliche Finderlohn (§971 BGB) beträgt bei Sachen:

  • bis zu einem Wert von 500,- Euro: 5% des Wertes
  • über einem Wert von 500,- Euro: 5% des Wertes zzgl. 3% vom Mehrwert
  • bei Tieren beträgt der Finderlohn: 3% des Wertes
  • unabhängig vom Finderlohn hat der Besitzer der verlorenen Sache oder des Tieres eine Gebühr an die Verwaltung zu entrichten


Gebühren

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Dauer der Aufbewahrung und dem Wert des Gegenstandes.


Rechtsgrundlage

§§ 965ff BGB und Allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA) lfd. Nr. 33 Pkt. 2ff


Fundsachen in den Linienbussen der Vetter GmbH

Wurde ein Gegenstand im Linienbus der Vetter GmbH verloren oder gefunden, wenden Sie sich bitte direkt an das Fundbüro Verkehrshof Salzfurtkapelle:

Vetter GmbH, Hinsdorfer Weg 1, 06780 Zörbig, OT Salzfurtkapelle,

Tel: 03494/36690

 

 

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