Eheschließung

Erforderliche Unterlagen

Im Folgenden nennen wir Ihnen die Unterlagen, die in der Regel zur Anmeldung der Eheschließung erfoderlich sind, wenn Sie beide die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Für die Anmeldung der Eheschließung mit Auslandsbeteiligung ist grundsätzlich ein ausführliches Beratungsgepräch erforderlich. Die Regelungen für die Beibringung der Unterlagen für eine Eheschließung mit Ausländerbeteiligung sind von Staat zu Staat unterschiedlich und werden ständig aktualisiert.
Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund dessen keine Aufstellung der beizubringenden Unterlagen erstellt werden kann. Bei einer persönlichen Vorsprache in unserem Standesamt informieren wir Sie gerne, damit Sie die jeweils erforderlichen landestypischen Heiratsdokumente beschaffen können.

Sobald Ihre Unterlagen komplett vorliegen, können Sie beim Standesamt Ihre Eheschließung anmelden.

Benötigte Unterlagen, wenn beide Verlobten die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen:

  • beglaubigte Ablichtung des Geburtenregisters (Geburtsstandesamt)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • erweiterte Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt
  • Geburtssurkunde gemeinsamer Kinder
  • Vaterschaftsanerkennung gemeinsamer Kinder
  • Eheurkunde der Vorehe
  • Nachweis der Auflösung der Vorehe (Scheidungsurteil mit Rechtskraftbescheinigung oder Sterbeurkunde des Ehegatten)


Anmeldung der Eheschließung

Die Anmeldung erfolgt beim Standesamt Ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes.

Falls Sie am gewünschten Anmeldeort nur eine Nebenwohnung haben, ist neben der Aufenthaltsbescheinigung des Hauptwohnsitzes zusätzlich die Aufenthaltsbescheinigung des Nebenwohnsitzes vorzulegen.

Falls Sie an einem Ort innerhalb Deutschlands heiraten möchten, an dem keiner von Ihnen seinen Wohnsitz hat, müssen Sie Ihre Eheschließung an einem Ihrer Wohnsitze anmelden und angeben, bei welchem deutschen Standesamt Sie heiraten möchten. Dieses Standesamt wird vom zuständigen Wohnsitz-Standesamt ermächtigt, Ihre Eheschließung vorzunehmen. Bedenken Sie bitte, dass in diesem Fall die doppelten Anmeldegebühren anfallen.

Persönliches Erscheinen zur Anmeldung

Wenn ein Verlobter aus wichtigem Grund nicht persönlich zur Anmeldung der Eheschließung vorsprechen kann, ist es erforderlich, dass von dem anderen Verlobten bei der Anmeldung der Eheschließung neben den erforderlichen Unterlagen zusätzlich eine vollständig ausgefüllte und persönlich unterschriebene Beitrittserklärung (standesamtliche Vollmacht) vorgelegt wird.
Spätestens am Tag der Eheschließung muss der vollmachtgebende Verlobte die Eheanmeldung persönlich unterschreiben. Ein Formular der Beitrittserklärung erhalten Sie beim Standesamt.

Fristen

Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor Ihrem Wunschtermin durchgeführt werden. Bedenken Sie bitte, dass bei einer kurzfristigen Eheanmeldung nicht immer der gewünschte Termin garantiert werden kann.

Ohne Anmeldung der Eheschließung kann keine Eheschließung erfolgen, auch wenn Sie schon Gaststätte und Kirche fest gebucht haben!
Sobald der Eheschließungstermin endgültig fest steht, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung.

Wenn noch Fragen offen sind, wenden Sie sich bitte persönlich oder telefonisch an uns:

Ansprechpartner/in: Frau Worms und Herr Scharf

Standesamt Aken (Elbe)
Markt 11 - Zimmer 12
06385 Aken (Elbe)

Telefon: 034909/80430
Telefax: 034909/80412

Zurück