Bürgerinformation zum Betreten von Wald und Feld nach dem Sturm ,,Friederike am 18.01.2018

Bürgerinformation zum Betreten von Wald und Feld nach dem Sturm ,,Friederike am 18.01.2018

Die Schäden, die durch den Sturm vorrangig in den Wäldern im Stadtgebiet Aken entstanden sind, lassen die anderen Stürme in den Hintergrund treten.

Wegen des fehlenden Frostes und der hohen Niederschläge in den vergangenen Wochen war der Boden stark aufgeweicht. In Verbindung mit den starken Windböen wurden oftmals ganze Bäume einschließlich Wurzelballen geworfen, teilweise gruppenweise und auch über große Flächen. Teilweise sind ganze Waldbestände in Mitleidenschaft gezogen.

Das Freischneiden der Wege und die Maßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherung laufen durch den Baubetriebshof und Selbstwerber auf Hochtouren. Zahlreiche Wege im Kommunalwald sind wieder begehbar. Es besteht jedoch nach wie vor die Gefahr des Umkippens von stehenden Bäumen oder auch des Nachrutschens von schräg stehenden Bäumen. Auch das Aufarbeiten von Schadholz ist gefährlich. Häufig sind Bäume verkeilt oder stehen unter Spannung.

Im Landeswaldgesetz des Landes Sachsen-Anhalt § 22, Absatz 3 ist geregelt, dass das Betreten des Waldes auf eigene Gefahr geschieht. Für Gefahren kann der Eigentümer nur haftbar gemacht werden, wenn er diese Gefahren vorsätzlich herbeigeführt hat.

Es sei daher darauf verwiesen, dass nach wie vor Gefahren durch umstürzende Bäume oder herabfallende Äste möglich sind und demnach ein entsprechendes Risiko beim Betreten des Waldes besteht.

 

Frank Lehmann

Geschäftsbereich II

Grün/ Friedhof

 

 

© Sebastian Schwab E-Mail

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