Landkreis Anhalt-Bitterfeld ruft höchste Waldbrandgefahrenstufe 5 aus

In den Mittagsstunden des 02.Juli 2018 ereignete sich, was aufgrund der anhaltend trockenen Witterung nur eine Frage der Zeit gewesen zu sein schien. Im Bereich des Schießstandes, direkt neben der K 2080 (Straße nach Kleinzerbst), begann sich ein Waldbrand auszubreiten.

Dank der schnellen Meldung des Brandes und des schnellen Löscherfolges durch die Akener Ortsfeuerwehren sowie der Unterstützung durch die Freiwillige Feuerwehr Osternienburg konnte der Waldbrand umgehend unter Kontrolle gebracht und abgelöscht werden. Größerer Schaden konnte so verhindert werden.

Ebenfalls seit dem 02.Juli 2018 gilt für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld die höchste Waldbrandgefahrenstufe 5.

Das Waldbrandrisiko kann durch umsichtiges und rücksichtsvolles Verhalten minimiert werden.

Folgende Regeln sind hierzu zu beachten und zu befolgen:

1. in der freien Landschaft einschließlich angrenzender Straßen dürfen keine brennenden oder glimmenden Gegenstände weggeworfen werden,

 

2. durch Rauchen dürfen keine leicht entzündbaren Bestände und Einrichtungen der Land- und Forstwirtschaft wie Strohdiemen, reife Erntebestände oder trockene Hecken gefährdet werden,

 

3. bei Waldbrandgefahrenstufen 2 bis 5 darf außerhalb von geschlossenen Räumen im Wald oder in einem Abstand von weniger als 15 Metern zum Wald nicht geraucht werden,

 

4. im Wald oder bei Waldbrandgefahrenstufen 2 bis 5 in einem Abstand von weniger als 30 Metern zum Wald darf ein offenes Feuer außerhalb von öffentlichen Grillplätzen nicht angezündet werden

 

5. bei Waldbrandgefahrenstufe 5 darf der Wald außerhalb von Wegen nicht betreten werden.

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass bei den  Waldbrandgefahrenstufen 4 und 5 keine Feuerwerke seitens der Stadt Aken (Elbe) genehmigt werden. Wer diese dennoch anzündet begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das illegale Abbrennen eines Feuerwerkes stellt einen Verstoß gegen §§ 23 Abs. 2 i.V.m. 46 Nr. 8b der 1.SprengV dar.

 

Michael Zelinka

Geschäftsbereichsleiter Allgemeine Verwaltung und Ordnung

 

 

© Sebastian Schwab E-Mail

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