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„Notbremse“ in Anhalt-Bitterfeld ab dem 04.05.2021

„Notbremse“ in Anhalt-Bitterfeld ab dem 04.05.2021

Ab dem 04.05.2021 gelten im Landkreis Anhalt-Bitterfeld verschärfte Maßnahmen hinsichtlich des Infektionsschutzes. Der Landkreis hat festgestellt, dass der Inzidenzwert an drei aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 150 überschritten hat (30.04. 151,4; 1.05. 174,1; 2.05. 157,7).


Gemäß Infektionsschutzgesetzes des Bundes gilt daher ab morgen, dass der bislang geltende Besuch von Ladengeschäften mit Terminbuchung und Testung nicht mehr erlaubt ist (Click & Meet). Die  entsprechende Bekanntmachung des Landkreis wurde heute erlassen und bekannt gemacht. Die Abholung vorbestellter Waren (z.B. im Internet) bleibt dagegen weiterhin möglich.


Weiterhin öffnen dürfen Lebensmittelgeschäfte einschließlich der Direktvermarktung, ebenso Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen,  Blumenfachgeschäfte,Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel. In
diesen Geschäften ist das Einkaufen auch weiterhin ohne Termin und ohne negativen Test möglich.


Weiterhin möglich bleibt auch der Besuch beim Friseur und der Fußpflege. Voraussetzung dafür ist ein negativer Coronatest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Das gleiche gilt beim Besuch von zoologischen und botanische Gärten. Die vom Landkreis angeordneten verschärften Maßnahmen können erst wieder außer Kraft gesetzt werden, wenn der Inzidenzwert an fünf aufeinander folgenden Werktagen den Schwellenwert von 150 unterschreitet.

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Presseinfo Notbremse.pdf
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© Sebastian Schwab E-Mail

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