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Stadtrat beschließt Entwurfsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Wohngebiet Obselauer Weg“

Stadtrat beschließt Entwurfsbeschluss zur  1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Wohngebiet Obselauer Weg“

Nach intensiver Debatte über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Wohngebiet Obselauer Weg“ im vereinfachten Verfahren gemäß §13 BauGB, hier Entwurfsbeschluss (§ 2 Abs.1 BauGb) und Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs.2 BauBG) sowie über die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, wurde im coronabedingten Umlaufverfahren, welches am 20.05.2020 ausgelöst wurde, nunmehr ein einmütiger Beschluss des Stadtrates herbeigeführt. Damit wurde der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Wohngebiet Obselauer Weg“ in der Fassung von Mai 2020, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, vom Stadtrat auf den Weg gebracht.
Nach ergebnisloser Debatte im Corona-Sonder-Stadtrat am 16.04.2020 und im Sonderbauausschuss am 28.04.2020 konnte nun ein Kompromiss gefunden werden, der per Umlaufbeschluss vom Stadtrat einmütig (ohne Gegenstimme) beschlossen wurde. Dem vorausgegangen war ein Klärungsgespräch zwischen dem Bürgermeister, Siegfried Mehl (Fraktion FFA) und Margrit Fietz, Geschäftsbereichsleiterin „Bauen und Wohnen“ zur weiteren Vorgehensweise. In Folge steuerte der Hauptverwaltungsbeamte am 11.05.2020 ein Fachgespräch zwischen den Stadträten der Fraktion FFA, Katja Meyer und Siegfried Mehl, den Mitarbeitern der Stadtverwaltung, dem Planungsbüro „Ingenieurbüro Wasser & Umwelt Zerbst“ und dem Bauordnungsamt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld ein. In diesem Fachgespräch konnte ein Kompromiss gefunden werden, der am 19.05.2020 in einem weiteren Abstimmungsgespräch zwischen den Mitgliedern des Ausschusses für Bau, Planung, Sanierung und Ordnung und den Fraktionsvorsitzenden erörtert wurde. Im Ergebnis wurde das erfolgreiche Umlaufverfahren gestartet.
Bahn resümiert: „Es ist eine Übereinkunft gefunden, welche auf einem neuen Dialog fußt. Dafür bin ich dankbar. Die Zugeständnisse auf allen Seiten haben eine Einigung herbeigeführt, die für die Kaufinteressenten von erheblicher Bedeutung sind. Ich bin froh, dass Stadtrat und Stadtverwaltung diese Einigung finden konnten.“


Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.2 „Wohngebiet Obselauer Weg“ und die zugehörige Begründung werden gemäß § 3 Abs. 2BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Die öffentliche Auslegung wird ortüblich bekannt gemacht. Die Träger öffentlicher Belange werden gemäß §§ 4 und 4a BauGB beteiligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von öffentlichen Auslegung benachrichtigt. Die Nachbargemeinden werden informiert.

Die in der 7. Ausgabe des Amtsblattes für die Stadt Aken (Elbe) angekündigte 9. Sitzung des Stadtrates der Stadt Aken (Elbe) ist unter Berücksichtigung der Einigung zum Tagesordnungspunkt 6.1. - 1. Änderung Bebauungsplan Nr.: 2 „Wohngebiet Obselauer Weg“ hinfällig. Alle Stadträte wurden in Abstimmung mit dem Stadtratsvorsitzenden durch die Verwaltung in Kenntnis gesetzt.
Der angekündigte Stadtrat am Donnerstag, dem 11.06.2020, findet daher nicht statt.

Pressestelle
Stadt Aken (Elbe)
034909/80417

© Sebastian Schwab E-Mail

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