In einer kurzen Sitzung hat der Landtag von Sachsen-Anhalt am heutigen Tag den 1. Nachtragshaushalt 2020/2021 beschlossen. Damit stehen 500 Millionen Euro zusätzlich im Jahr 2020 zur Verfügung. Damit besteht ab sofort die Möglichkeit, mit finanziellen Hilfen passagenau für Sachsen-Anhalt auf die Corona-Pandemie reagieren zu können.
Die geplante Verwendung der 500 Millionen Euro setzt sich wie folgt zusammen:
Ø 150 Mio. € für Wirtschaftsförderung (bereits angelaufene Hilfen für Soloselbständige und Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten),
Ø 20 Mio. € zusätzlich als Absicherung gegen den Ausfall von Krediten,
Ø 60 Mio. € für Lohnersatzleistungen, wenn Bürgerinnen oder Bürger in Sachsen-Anhalt
Ø wegen der Betreuung ihrer Kinder nicht arbeiten gehen können,
Ø 15 Mio. € für Erstattung an die Kommunen; somit können Eltern von Beiträgen an Kitas für einen Monat befreit werden
Ø 70 Mio. € Pauschalförderung für Erstattung an Kommunen aufgrund von Änderungen bei der Grundsicherung,
Ø 40 Mio. € für Aufstockung des Ausgleichsstocks (somit Verdoppelung der hier befindlichen Summe auf insgesamt 80 Millionen Euro - mit dem Ziel, Liquiditätsprobleme bei Kommunen infolge von geringeren Steuereinnahmen begegnen zu können),
Ø 20 Mio. € für Pandemiebekämpfung im engeren Sinne (Ausstattung kommunaler Gesundheitsämter, Polizei und Feuerwehren),
Ø 25 Mio. € für pauschale Förderung von Krankenhausinvestitionen (hier vor allem Beschaffung von Geräten),
Ø 15 Mio. € für Verschiedenes (finanzielle Hilfe für Verbände, Vereine und andere so genannte Billigkeitsleistungen),
Ø 1,5 Millionen Euro für 100 zusätzliche Stellen im Rahmen der Bekämpfung der Pandemie in 2020,
Ø 83,5 Millionen Euro „Puffer“ für weitere Ausgaben im Zuge der Pandemiebekämpfung.