Landtag beschließt Nachtragshaushalt

In einer kurzen Sitzung hat der Landtag von Sachsen-Anhalt am heutigen Tag den 1. Nachtragshaushalt 2020/2021 beschlossen. Damit stehen 500 Millionen Euro zusätzlich im Jahr 2020 zur Verfügung. Damit besteht ab sofort die Möglichkeit, mit finanziellen Hilfen passagenau für Sachsen-Anhalt auf die Corona-Pandemie reagieren zu können.

 

Die geplante Verwendung der 500 Millionen Euro setzt sich wie folgt zusammen:

 

Ø  150 Mio. € für Wirtschaftsförderung (bereits angelaufene Hilfen für Soloselbständige und Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten),

Ø  20 Mio. € zusätzlich als Absicherung gegen den Ausfall von Krediten,

Ø  60 Mio. € für Lohnersatzleistungen, wenn Bürgerinnen oder Bürger in Sachsen-Anhalt

Ø  wegen der Betreuung ihrer Kinder nicht arbeiten gehen können,

Ø  15 Mio. €  für Erstattung an die Kommunen; somit können Eltern von Beiträgen an Kitas für einen Monat befreit werden

Ø  70 Mio. € Pauschalförderung für Erstattung an Kommunen aufgrund von Änderungen bei der Grundsicherung,

Ø  40 Mio. € für Aufstockung des Ausgleichsstocks (somit Verdoppelung der hier befindlichen Summe auf insgesamt 80 Millionen Euro - mit dem Ziel, Liquiditätsprobleme bei Kommunen infolge von geringeren Steuereinnahmen begegnen zu können),

Ø  20 Mio. € für Pandemiebekämpfung im engeren Sinne (Ausstattung kommunaler Gesundheitsämter, Polizei und Feuerwehren),

Ø  25 Mio. € für pauschale Förderung von Krankenhausinvestitionen (hier vor allem Beschaffung von Geräten),

Ø  15 Mio. € für Verschiedenes (finanzielle Hilfe für Verbände, Vereine und andere so genannte Billigkeitsleistungen),

Ø  1,5 Millionen Euro für 100 zusätzliche Stellen im Rahmen der Bekämpfung der Pandemie in 2020,

Ø  83,5 Millionen Euro „Puffer“ für weitere Ausgaben im Zuge der Pandemiebekämpfung.

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20200402_Landtag_Nachtragshaushalt.pdf
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© Sebastian Schwab E-Mail

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