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Projekt: Flächenrecycling zur Herstellung der natürlichen Bodenfunktion im Westteil des ehemaligen Magnesitwerkes Aken (2. BA)

 

 

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Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben zum Bodenschutz (Richtlinie Bodenschutz), Erl. des MULE vom 24.02.2017 – 24.51-67230-Bodenschutz

 

Projekt:     Flächenrecycling zur Herstellung der natürlichen Bodenfunktion im Westteil des ehemaligen Magnesitwerkes Aken (2. BA)

Die Projektfläche gehörte ehemals zum Betriebsgelände des VEB Magnesitwerk Aken. Hier wurden Magnesitsteine produziert, die zur Auskleidung von Hoch- und Schmelzöfen eingesetzt wurden. Die Steine wurden bei hohen Temperaturen gebrannt, wodurch kristallines Magnesiumoxid entsteht. In den 1980er Jahren wurde eine zweite Fabrikanlage errichtet, in der die Formsteine gepresst und gebrannt wurden. Zudem befand sich hier eine Hartverchromungsanlage für Pressenstempel.

Im Rahmen einer Werksprivatisierung wurden alle nicht mehr betriebsnotwendigen Flächen des ehemaligen Magnesitwerkes ausgegliedert. Die Flächen sind gegenwärtig ungenutzt.

Die Stadt Aken (Elbe) hat bereits im Jahr 2015, im Rahmen des 1. BA die nicht mehr betriebsnotwendigen Flächen des Magnesitwerkes im Ostteil sowie und auf kleineren Teilflächen im Westteil / Zentralfläche ein Flächenrecycling mit dem Ziel der Herstellung der natürlichen Bodenfunktionen umgesetzt. Im 2. BA sollen die verbliebenen Restflächen saniert und die natürliche Bodenfunktion wiederhergestellt werden.

Auf der Projektfläche befanden sich Gebäude (Flakbunker, Werkstätten, Tanklager etc.) und Bahnanlagen (Lokschuppen etc.). Nahezu alle ehemaligen Gebäude wurden bereits bis zur Geländeoberkante zurückgebaut. Die Fundamente befinden sind noch im Boden. Weiterhin sind zahlreiche Infrastrukturflächen der ehemaligen industriellen Nutzung wie Lagerplätze, Straßen, Gleisanlagen, Schächte sowie unterirdische Leitungen vorhanden.

Das Ziel des Projektes ist der Rückbau der vorhandenen Anlagen (Bunker, Gleise, Fundamente) und Flächenversiegelungen sowie der unterirdischen Anlagen. Alle Rückbaumaterialien werden gemäß LAGA M20 ordnungsgemäß entsorgt. Baugruben werden mit standorteigenem Bodenmaterial oder mit Fremdmaterial, was den materiellen Anforderungen des Bundesbodenschutzgesetzes entspricht, verfüllt.

Dieses Projekt wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert.

Geltungsbereich 2. BA

Westteil / Zentralfläche – Geltungsbereich 2. BA (gelb) sowie Geltungsbereich 1. BA (rot)

Flächenrecycling 2. BA

Westteil (2. BA) – Gleisanlagen, versiegelte Flächen, Gebäudefundamente

Flächenrecycling 2. BA

Westteil/Zentralfläche (2. BA) – Gleisanlagen, versiegelte Flächen

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