Hinweise zum Baden in der Elbe

Hinweise zum Baden in der Elbe

Die Elbe hat derzeit einen sehr niedrigen Pegelstand. Dies lädt viele Menschen zum Baden und sogar zum Durchqueren der Elbe ein. Trotz des sehr niedrigen Wasserstandes ist das Baden sowie das Durchqueren des Flusses mit einem hohen Risiko verbunden. Das Baden und Schwimmen in der Elbe ist prinzipiell erlaubt. Viele Schwimmer bezahlten Badeausflüge in der Elbe in den vergangenen Jahren jedoch mit dem Tod. Es sollten keine unkundigen oder ungeübten Schwimmer in die Elbe steigen!

Die Elbe ist als Fließgewässer von Untiefen und Unterströmungen geprägt!

Das Wasser- und Schifffahrtsamt Dresden hat Sicherheitshinweise veröffentlicht, die beim Baden und Schwimmen in der Elbe zu beachten sind.Auszugsweise möchten wir an dieser Stelle auf folgende Punkte hinweisen:

Die Elbe ist eine internationale Binnenschifffahrtsstraße, die von der Berufs- und Sportschifffahrt genutzt wird. Im freifließenden Gewässerabschnitt sind Strömungen, Strudel und ungleichmäßige Strukturen der Elbsohle sowie Anlagen, wie z.B. Buhnen, Deckwerke, Brückenpfeiler, Senkrechtufer vorhanden, die Gefahren darstellen.  Zu beachten ist, dass sich die Strömungsgeschwindigkeit je nach Wasserführung ändert. Nach Paragraf 8.10 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung ist das Baden und Schwimmen aus Sicherheitsgründen unter anderem in folgenden Bereichen verboten:

a) im Bereich bis zu 100 m ober- und unterhalb einer Brücke, einer Hafeneinfahrt, einer Liegestelle oder einer Anlegestelle der Fahrgastschifffahrt

b) im Arbeitsbereich schwimmender Geräte,

Ebenfalls darf nicht gebadet werden:

a) im Bereich bis zu 100 m ober- und unterhalb der Überfahrtlinie von Motorfähren,

b) im Bereich bis zu 100 m oberhalb des Bereiches der Seilanlage von Gierseilfähren (oberster Buchtnachen, gelbe Tonnen) und bis zu 100 m unterhalb der Überfahrtlinie,

c) im Bereich bis zu 100 m ober- und unterhalb der Einmündung der Saale in die Elbe,

d) von einem in Fahrt befindlichen Schwimmkörper (z.B. Floß) ist Abstand zu halten, dass dessen Fahrt nicht gestört oder gefährdet wird,

e) von einem Schwimmenden Gerät ist während der Arbeit soweit Abstand zu halten, dass die Arbeit des Schwimmenden Gerätes nicht gestört oder gefährdet wird.

 

Zelinka

Geschäftsbereichsleiter

Allg. Verwaltung und Ordnung

© Sebastian Schwab E-Mail

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