Verordnung zur Änderung der 8. Eindämmungsverordnung ab 01.12.2020 in Kraft:

Sachsen-​Anhalt verlängert den derzeit geltenden Teil-​Lockdown bis kurz vor Weihnachten.

Verordnung zur Änderung der 8. Eindämmungsverordnung ab 01.12.2020 in Kraft:

Die Kontaktbeschränkungen werden weiter verschärft. Nur noch fünf Personen dürfen sich privat treffen. Im Schulunterricht ab Klasse sieben gilt Maskenpflicht. Das sieht die geänderte Corona-​Eindämmungsverordnung vor, die das Kabinett hat. Sie gilt vom 1. bis 20. Dezember 2020 und setzt die Vereinbarungen zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten vom 25. November für Sachsen-​Anhalt um. Die Regelungen für Weihnachten und den Jahreswechsel werden mit der Folge-​Verordnung entschieden.

Symbol Beschreibung Größe
2020-11-30_Dritte-AEVO_Begruendung_final.pdf
0.6 MB
3_ÄVO_Achte_SARS-CoV-2-EindV-Lesefassung_27112020_nachKabinett.pdf
0.6 MB

© Sebastian Schwab E-Mail

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