Die Stadt Aken (Elbe) wurde am 3. Dezember 2025 durch die Presseberichterstattung erstmals über den Insolvenzantrag des AWO-Kreisverbandes Köthen/Anhalt informiert. Eine Vorabinformation lag nicht vor. Die Situation berührt zwei Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet.
Der aktuelle Kita-Betrieb läuft regulär weiter. Der Stadt liegen derzeit keine Hinweise auf kurzfristige Einschränkungen vor.
Der AWO-Kreisverband hat inzwischen die Beschäftigten der betroffenen Einrichtungen informiert. Nach Angaben der AWO ist das Ziel, alle Kindertageseinrichtungen weiter zu betreiben. Die abschließende Entscheidung hierüber trifft aber der vorläufige Sachwalter im Rahmen des laufenden Insolvenzverfahrens. Seitens der AWO wurde der Stadt eine künftig geordnete und abgestimmte Kommunikation zugesichert.
Koordinationsgespräch mit allen Beteiligten
Für die kommende Woche ist ein Koordinationsgespräch zwischen dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld, der Stadt Köthen (Anhalt), der Stadt Aken (Elbe), dem AWO-Kreisverband und den Verfahrensbevollmächtigten der AWO geplant Gegenstand des Gesprächs sind der aktuelle Prüfstand, die Auswirkungen sowie die Abstimmung künftiger Kommunikationswege.
Parallel bereitet die Stadt die direkte Kontaktaufnahme zum vorläufigen Sachwalter vor, um verlässliche Grundlagen für die weitere Informationsweitergabe zu schaffen.
Kommunikation im Rahmen klarer Zuständigkeiten
Die AWO ist als Träger der Einrichtungen Arbeitgeberin der Beschäftigten und Vertragspartnerin der Eltern. Die primäre Informationspflicht gegenüber Mitarbeitenden und Eltern liegt daher beim Träger bzw. beim vorläufigen Sachwalter. Die Stadt Aken (Elbe) respektiert diese Zuständigkeit.
Gleichzeitig stellt die Stadt sicher:
- Weitergabe gesicherter Informationen, die den kommunalen Verantwortungsbereich betreffen, insbesondere zur örtlichen Betreuungssituation.
- Eng abgestimmte Kommunikation mit dem Landkreis als Träger der öffentlichen Jugendhilfe, um einen geordneten Informationsfluss zu gewährleisten.
Die Stadt Aken (Elbe) wird die Öffentlichkeit unmittelbar informieren, sobald gesicherte Informationen vorliegen, die in unseren kommunalen Verantwortungsbereich fallen. Vertrags- und Personalfragen bleiben in der Zuständigkeit der AWO und des vorläufigen Sachwalters.
Weiteres Vorgehen
Die Stadt Aken (Elbe) ist eng in die laufenden Abstimmungen eingebunden.
Nach dem Koordinationsgespräch sowie nach Rückmeldungen des vorläufigen Sachwalters wird die Stadtverwaltung weitere geprüfte Informationen veröffentlichen. Die Aufklärung der Lage erfolgt Schritt für Schritt und in enger Abstimmung mit den beteiligten Stellen.
Pressestelle Stadt Aken (Elbe)