Vor 70 Jahren, am 23. Mai 1949, trat das Grundgesetz in Kraft. Der Präsident des Parlamentarischen Rates und spätere Bundeskanzler Konrad Adenauer unterschrieb es. Die unantastbare Würde des Einzelnen, das Recht auf Meinungsäußerung, Gleichberechtigung – diese und viele andere Grundsätze, die den Rahmen unserer Demokratie bilden, sind darin verankert.
Dem Grundgesetz gratuliere ich von ganzem Herzen zu seinem 70. Geburtstag. Ein Geburtstag ist immer auch ein Anlass, dem Jubilar zu danken. Das mache ich mit großer Freude. Denn in den 70 Jahren seit seinem Bestehen hat das Grundgesetz einen großen Anteil daran, dass wir heute in der Bundesrepublik Deutschland in Frieden und Freiheit leben können.
Ich wünsche dem Grundgesetz, dass es auch in den nächsten Jahren und Jahrzehnten die richtigen Antworten auf die anstehenden Herausforderungen in der sich rasant ändernden Welt geben wird.
Jan-Hendrik Bahn
Bürgermeister der Stadt Aken (Elbe)