Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt.
Eine Sterbeurkunde können Sie beantragen, wenn Sie
Sie können auch eine internationale Sterbeurkunde beim deutschen Standesamt beantragen. Dies ist ein mehrsprachiges Formular, welches Ihnen die Nachlassabwicklung im Ausland erleichtert.
Den Antrag können Sie in jedem Standesamt stellen. Die Ausstellung erfolgt durch das zuständige Standesamt. Zuständig ist das Standesamt des Ortes, in dem die betroffene Person gestorben ist.
Die Sterbeurkunde enthält folgende Daten der verstorbenen Person:
Wichtig kann die Sterbeurkunde beispielsweise sein für:
Gebühr
Die Gebühr für die Erteilung einer Sterbeurkunde beträgt 10,00 EUR.
Gebühr
Für die Ausstellung jedes weiteren Exemplars wird eine Gebühr von 5,00 EUR erhoben, soweit dieses gleichzeitig mit der Erteilung der Sterbeurkunde beantragt wird.
Jedes Standesamt muss Sterbefälle 30 Jahre im Sterberegister aufbewahren. Der Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde muss in diesem Zeitraum erfolgen.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
(nur Postanschrift)