Wenn ein Hund gegenwärtig die öffentliche Sicherheit gefährdet, insbesondere Menschen, andere Tiere oder die Verkehrssicherheit, sollten Sie unverzüglich entweder die Polizei unter der Rufnummer 110 oder die Integrierten Regionalleitstellen unter der Rufnummer 112 informieren.
Diese Einrichtungen werden gegebenenfalls die zuständigen Stellen informieren oder die Gefahr selbst beseitigen.
Bei einem Hundebiss/-vorfall ist wie folgt zu unterscheiden:
In allen Fällen ist eine Anzeige über den Hundebiss bzw.- angriff beziehungsweise -vorfall bei den zuständigen Ordnungsämtern oder Polizei notwendig.
Die zuständige Stelle überprüft den betreffenden Hund. Zeugen werden gehört, um die von dem Hund ausgehende Gefahr zu ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren für Menschen und Tier zu treffen.
Wenn möglich:
Legen Sie vorliegende tierärztliche Bescheinigungen oder Rechnungen über Verletzungen eines gebissenen Tieres beziehungsweise Hundes vor.
Bitte machen Sie Ihre Anzeige so schnell wie möglich.
Die Anzeige beziehungsweise Mitteilung des Sachverhaltes kann formlos erfolgen (schriftlich, per E-Mail, mündlich zu Protokoll bei der zuständigen Behörde). Gegebenenfalls können Sie auch Anzeigenformulare bei der zuständigen Ordnungsbehörde in Anspruch nehmen.
Bitte wenden Sie sich an die örtliche Ordnungsbehörde (Ordnungsamt) der Gemeinden beziehungsweise kreisfreien Städte oder bei Gefahr an die Polizei.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
(nur Postanschrift)