(Stand: 2. März 2020)
Übernimmt der Bund aktuell weiterhin Exportkreditgarantien (sogenannte Hermesdeckungen) für Exporte nach China beziehungsweise in Coronavirus-Risikogebiete?
Ja. Ansprechpartner für konkrete Fragen zu Deckungsmöglichkeiten ist die Euler Hermes AG.
Gibt es Auswirkungen auf bestehende Deckungen für Lieferungen und Leistungen nach China beziehungsweise in Coronavirus-Risikogebiete?
Der Coronavirus führt nicht dazu, dass ein bestehender Deckungsschutz entfällt oder eingeschränkt wird. Eine Entschädigungsfähigkeit unter einer Hermesdeckung hängt unter anderem von dem Deckungsprodukt und der Einhaltung der Entschädigungsvoraussetzungen ab.
Wann und in welchem Umfang sind Schäden aufgrund des Coronavirus unter den Hermesdeckungen abgesichert?
Schäden können sowohl in der Herstellungsphase entstehen als auch den Ausfall einer Forderung nach Lieferung umfassen. Für beide Konstellationen bietet der Bund Deckungsschutz an: eine Fabrikationsrisikodeckung für Schäden in der Herstellungsphase und eine Lieferantenkreditdeckung für einen möglichen Forderungsausfall (Forderungsdeckung).
Was ist unter einer Fabrikationsrisikodeckung versichert?
Die Fabrikationsrisikodeckung bietet primär Schutz vor den finanziellen Folgen eines Produktionsabbruchs. Ist es infolge eines von der Fabrikationsrisikodeckung abgesicherten Risikos unmöglich oder zumindest unzumutbar, die Fertigung fortzusetzen und/oder gefertigte Waren zu versenden, sind die entstandenen Selbstkosten grundsätzlich entschädigungsfähig. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn wegen Auswirkungen des Coronavirus nicht mehr damit gerechnet werden kann, dass sich der Auslandskunde weiterhin vertragstreu verhalten wird. Bei einer bestehenden Fabrikationsrisikodeckung ist es wichtig, den Mandataren des Bundes von der Euler Hermes AG erforderlich werdende Liefer- und Leistungszeitverschiebungen umgehend mitzueilen. Verschiebungen bedürfen der Zustimmung des Bundes.
Was ist unter einer Forderungsdeckung versichert?
Die Forderungsdeckung bietet Schutz davor, dass ein Auslandskunde eine Forderung nicht bezahlt, obwohl er dazu verpflichtet ist. Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Forderung auch tatsächlich besteht: Schäden aufgrund des Coronavirus können eventuell einen Fall höherer Gewalt darstellen und damit die Forderung entfallen lassen. Bei einer bestehenden Forderungsdeckung müssen den Mandataren des Bundes von der Euler Hermes AG Liefer- sowie Leistungszeitverschiebungen und selbstverständlich auch Zahlungsverzüge umgehend mitgeteilt werden. Liefer- und Leistungszeitverschiebungen bedürfen der Zustimmung des Bundes. Falls zur Sicherstellung einer Lieferverpflichtung Zulieferungen bei einem anderen Lieferanten bezogen werden sollen, muss bei ausländischen Zulieferungen vorher die Zustimmung des Bundes eingeholt werden (Verschiebung in den Auslandsanteilen).
Ich habe nähere Fragen zu meiner Exportkreditgarantie und zu Deckungsmöglichkeiten. An wen kann ich mich wenden?
Ansprechpartner für weitergehende Fragen sind die Mandatare des Bundes von der Euler Hermes AG in Hamburg:
Telefon: 040 8834 9000
E-Mail: info@exportkreditgarantien.de
Website: Auslandsgeschäftsabsicherung der Bundesrepublik Deutschland