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Betreuungskosten werden auch für Mai erlassen, wenn keine Notbetreuung in Anspruch genommen wird

Betreuungskosten werden auch für Mai erlassen, wenn keine Notbetreuung in Anspruch genommen wird

Die Regierung des Landes Sachsen Anhalt hat avisiert, den Kommunen die finanziellen Ausfälle aus den nicht erhobenen Kostenbeiträgen für die Kinder zu erstatten, die im Monat Mai 2020 keine Notbetreuungin Anspruch nehmen. Die Stadt Aken (Elbe) schließt sich der Empfehlung des Landes an und wird in ihren Kindertageseinrichtungen für diese Kinder keine Kostenbeiträge erheben. Eltern, die im Monat Mai 2020 eine Notbetreuung in Anspruch nehmen, müssen den vollen Kostenbeitrag entrichten.

Für die Kinder, für die bereits eine Notbetreuung beantragt und von der Stadt Aken (Elbe) bis zum 05.05.2020 genehmigt wurde, erfolgt der Lastschrifteinzug zum 13.05.2020. Sollte keine Einzugsermächtigung vorliegen, ist der Kostenbeitrag ebenfalls bis spätestens zum 13.05.2020 zu entrichten.

Für die Kinder, für die eine Notbetreuung nach dem 05.05.2020 beantragt und von Stadt Aken (Elbe) genehmigt wird, ist ebenfalls der volle Kostenbeitrag für den Monat Mai 2020 zu zahlen. Die Stadt Aken (Elbe) teilt die entsprechenden Zahlungsmodalitäten in der Genehmigung zu dem Antrag mit.

Die Stadt Aken (Elbe) steht im engen Austausch mit dem AWO Kreisverband Köthen e.V. als Träger für die Kindertagesstätten „Bummi“ und „Lebensfreude“. Die AWO wird eine analoge Verfahrensweise umsetzen.

 

Pressestelle

Stadt Aken (Elbe)

Tel. 034909/80417

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