Startseite

Training im Freien unter Auflagen möglich

Training im Freien unter Auflagen möglich

Mit In-Kraft-Treten der Fünften Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt (Fünfte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – 5. SARS-CoV-2-EindV) wird ein Training im Freien gemäß 5. SARS-CoV-2-EindV Paragraph 8, Abs.1 wieder möglich.

In der gestrigen Sitzung aller Hauptverwaltungsbeamten wurden die Möglichkeiten des Trainings im Freien erörtert. Demnach ist für Gruppen bis zu fünf Personen unter Auflagen wieder ein Training möglich. Je nach Sportanlagengröße dürfen auch mehrere solcher Gruppen im Freien trainieren. Es ist ein Konzept zur Erfüllung der Vorgaben einzureichen und vom Träger freizugeben.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

1.         Die Ausübung erfolgt kontaktfrei und die Einhaltung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern
            zu anderen Personen ist durchgängig sichergestellt.

2.         Trainingseinheiten erfolgen ausschließlich individuell, zu zweit oder in kleinen Gruppen von
            höchstens fünf Personen.

3.         Ein Training von Spielsituationen, insbesondere bei Kontakt- und Mannschaftssportarten, in denen
            ein direkter Kontakt erforderlich oder möglich ist, erfolgt nicht.

4.         Ein Wettkampfbetrieb findet nicht statt.

5.         Hygieneanforderungen, insbesondere im Hinblick auf die Desinfektion von genutzten
            Sportgeräten, werden eingehalten.

6.         Umkleidekabinen, Gastronomiebereiche und sonstige Gemeinschaftsräume einer Sportstätte
            werden nicht benutzt. Der Zutritt zu WC-Anlagen, insbesondere die Möglichkeit zum Waschen
            der Hände, muss ermöglicht werden.

7.         Kleidungswechsel und Körperpflege finden nicht in der Sportstätte statt.

8.         Zur Vermeidung von Ansammlungen, insbesondere von Warteschlagen, erfolgt eine Steuerung
            des Zutritts zur Sportstätte.

9.         Risikogruppen werden keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt.

10.       Zuschauer sind nicht zugelassen.

Die Nutzung von Sportanlagen im Freien gemäß Satz 2 bedarf der Zustimmung des Trägers der Anlage.

Für den FC Stahl e.V., den Ruderclub Aken e.V. und den Kanuclub Aken e.V. liegen der Stadtverwaltung bereits Anträge zum Training im Freien vor.

Hiermit möchte die Stadtverwaltung alle Sportvereine aufrufen, die ein Training im Freien ermöglichen wollen und entsprechend der Vorgaben umsetzen können, ihren Antrag bei der Stadt einzureichen.

Bürgermeister Bahn freut sich und versichert: "Diese Regelung erlaubt einer Vielzahl von unseren Akener Vereinen, ob z.B. Tennisverein, Anglern, Kanuten, Reitverein oder Schützen, die im Freien trainieren können, wieder die Trainingsaufnahme. Es ist wichtig, dass wir unseren Bürgerinnen und Bürgern wieder die Möglichkeit geben, in ihren Vereinen tätig zu werden. Die Möglichkeit des gemeinsamen Trainings im Freien stärkt zudem das soziale Miteinander und die Gemeinschaft. Wir werden die Konzepte, die uns vorliegen, schnellstmöglich bearbeiten."

Bitte stellen Sie Ihre Anträge schriftlich an die Stadt Aken (Elbe) oder per E-Mail an: m.zelinka@aken.de bzw. info@aken.de

Über weitere Änderungen werden wir umgehend informieren. 

 

Pressestelle

Stadt Aken (Elbe)

Tel. 034909/80417

© Pressestelle E-Mail

Zurück