Corona-Virus: Aktuelle Information für die Landkreise ABI und WB ++Stand: 17.03.2020, 22:00 Uhr++

Sehr geehrte Fahrgäste,

mit der Einstellung des Schulbetriebs und der schrittweisen Reduzierung der Tagesbetreuung für die Kinder wird auch eine bedarfsgegebene Reduzierung des Verkehrsangebotes im regionalen Busverkehr vorgenommen. Sie werden hier über die aktuelle Lage zum Busverkehr in den Landkreisen Anhalt-Bitterfeld und Wittenberg fortlaufend informiert. 

Informationen finden Sie unter https://www.mein-bus.net/

Stand 17.03.2020; 22:00 Uhr

Aufgrund der aktuellen Situation in Bezug auf das Coronavirus greifen auf Anraten des Branchenverbandes VDV neue Handlungsmaßnahmen im bundesweiten Nahverkehr.

Bereits in den letzten Tagen wurden Maßnahmen zum Schutz der Fahrgäste und der Fahrpersonale eingeleitet. Nun müssen noch weitere betriebliche Vorkehrungen getroffen werden um die Sicherheit der Fahrpersonale und Fahrgäste zu gewährleisten, den Fahrbetrieb weitestgehend aufrecht zu halten und die Infektionsrate durch die Reduzierung sozialer Kontakte zu verlangsamen.

Die Vetter GmbH wird daher ab Mittwoch, den 18.3.2020, in den Landkreisen Anhalt-Bitterfeld und Wittenberg nachfolgende Schritte einleiten. Die Maßnahmen gelten im gesamten öffentlichen Personennahverkehr der genannten Landkreise zunächst bis zum Ende der Osterferien am 13.04.2020.

Der Vordereinstieg in den Bussen bleibt zum Schutz des Fahrpersonals untersagt. Es ist eine entsprechende Kennzeichnung an der Tür angebracht. Der Ein- und Ausstieg erfolgt ausschließlich an den hinteren Türen.
 
Fahrscheine können bis auf Weiteres nicht mehr beim Fahrpersonal in den Bussen im ÖPNV gekauft werden. Es gelten weiterhin die Tarif- und Beförderungsbedingungen der Landkreise Anhalt-Bitterfeld und Wittenberg.
 
Um weiterhin einen möglichst reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können, bitten wir Sie um Einhaltung der allgemein erhöhten Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen.
 
Zum aktuellen Zeitpunkt wird in den Landkreisen Anhalt-Bitterfeld und Wittenberg an dem regulär gültigen Fahrplan festgehalten.

Sollten in Folge behördlicher Anordnungen oder zur Sicherung des Fahrbetriebes Reduzierungen des Fahrplanangebotes unumgänglich sein, werden die Fahrgäste unverzüglich informiert.

© Sebastian Schwab E-Mail

Zurück