Bezug nehmend auf die vom Landesverwaltungsamt und dem Landkreis Anhalt- Bitterfeld veröffentlichte Pressemitteilung zur Absage der Kreistagswahl im Wahlbereich 2 ergänzt die Stadt Aken (Elbe), dass die zeitgleich angesetzte Stadtratswahl und die Wahl zu den Ortschaftsräten stattfindet.
Die Wahlberechtigten in der Stadt Aken (Elbe) wählen somit am 26. Mai 2019, wie bekannt gemacht, einen neuen Stadtrat und die Ortschaften neue Ortschaftsräte.
Zelinka
Stadtwahlleiter
Ab dem 06.05.2019 können Sie hier (https://www.wahlschein.de/15082005) Ihre Briefwahlunterlagen für die Europawahl und auch für die Kommunalwahl online beantragen.
Die Landesregierung hat am 3. Juli 2018 (MBl. LSA Nr. 24/2018 vom 6. Juni 2018, S. 311)
Sonntag, den 26. Mai 2019, in der Zeit von 8 bis 18 Uhr als Tag der allgemeinen Neuwahl
und Wahlzeit der Vertretungen im Land Sachsen-Anhalt und damit auch die des Stadtrates der Stadt Aken (Elbe) und die der Ortschaftsräte der Ortschaften bestimmt.
Die Wahlen wurden im Amtsblatt am 14.12.2018 öffentlich bekannt gemacht und die Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber aufgefordert Wahlvorschläge einzureichen. In der Bekanntmachung finden Sie auch weitere Informationen bezüglich Ihrer Wahlberechtigung und Wählbarkeit.
Veröffentlichungen
- Zusammensetzung des Stadtwahlausschusses und Sitzungstermine
- Tagesordnung 1. Sitzung des Stadtwahlausschusses am 26.03.2019
- Zugelassene Wahlvorschläge für die Stadtratswahl
- Zugelassene Wahlvorschläge für die Ortschaftsratswahl Mennewitz
- Zugelassene Wahlvorschläge für die Ortschaftsratswahl Kleinzerbst
- Zugelassene Wahlvorschläge für die Ortschaftsratswahl Kühren
- Zugelassene Wahlvorschläge für die Ortschaftsratswahl Susigke
- Bekanntmachung über das Recht der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen (Europa- und Kommunalwahl)