Notbetreuung in den Kindereinrichtungen/Hort/Grundschule der Stadt Aken (Elbe)

Mit Beschluss der Landesregierung zu COVID-19 vom 13.03.2020 werden alle Schulen, Horte und Kindertagesstätten zunächst im Zeitraum vom 16.03.2020 bis 13.04.2020 grundsätzlich geschlossen. Für die Grundschule „Werner Nolopp“ wurde festgelegt, dass diese unterrichtliche Angebote einrichten. Näheres ist über die Grundschule zu erfragen (034909/82073). Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der Grundschule:

www.gs-nolopp.bildung-lsa.de

Für die Grundschüler ist eine Hort-Notversorgung, für die Kindertageseinrichtungen ist eine Notbetreuung vorzuhalten.

Für die Horte und Kindertagesstätten der Stadt Aken (Elbe) verfüge ich auf dieser Grundlage Folgendes:

Eine Notbetreuung in den städtischen Kindereinrichtungen und in den Kindereinrichtungen der AWO wird ermöglicht, wenn folgende Voraussetzungen zutreffen:


Beide Eltern oder ein alleinerziehender Elternteil arbeiten/t in einem Bereich, der für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen notwendig ist und diese Eltern können keine alternative Betreuung ihrer Kinder sicherstellen.

Zu den Arbeitsbereichen gehören:

  • Gesundheitsbereich (Kliniken, Arztpraxen, Pflege, Unternehmen für Medizinprodukte),
  • Versorgung (Energie, Wasser, Lebensmittelherstellung, Arznei),
  • Justiz,
  • Polizei,
  • Feuerwehr,
  • Rettungsdienst,
  • Erzieherinnen/er,
  • Lehrerinnen/er.

Der städtische Stab für außergewöhnliche Ereignisse hat die Entscheidungen getroffen, in dem benannten Zeitraum zwei Kindertagesstätten als Notbetriebstagesstätten zu erklären.

Diese Kindertageseinrichtungen lauten:

Kindertagesstätte „Borstel“
integrative Kindertagesstätte „Lebensfreude“

Eltern/Alleinerziehende, die unter mindestens eine der o.g. Berufsgruppen fallen und deren Kinder die Einrichtungen der Kita „Borstel“, Kita „Bummi“, Kita „Pittiplatsch“, Kita „Lebensfreude“, den Hort oder die Grundschule „Werner Nolopp“ besuchen, senden bitte ab sofort bis einschließlich 15.03.2020, 15:00 Uhr, ihren Bedarf mittels einer Email an info@aken.de.

Zwingend erforderliche Angaben in den Emails zur Bedarfsanforderung:

  • Nachname, Vorname des Kindes, Geburtsdatum, Name der derzeitigen Kindertagesstätte, Grundschule und/oder Hort.
  • Name, Vorname der Mutter und/oder Vaters und/oder des Erziehungsberechtigten
  • Arbeitgeber und Berufsgruppen von beiden Eltern oder der/des Alleinerziehenden
  • Kontaktdaten (Telefonnummer und Email-Adresse) zur Rückmeldung

Zur zeitnahen und ordnungsgemäßen Bearbeitung sind die Angaben vollständig einzureichen.

2. Die berechtigten Eltern haben bis Mittwoch, 18.03.2020, gegenüber der Leiterin oder dem Träger der Einrichtung schriftlich einen Nachweis des Arbeitgebers oder Dienstherrn über die Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis zu erbringen. Das bereitgestellte Formular kann hierfür genutzt werden.

3. Die Hort-Notversorgung und Notbetreuung in den Kitas erfolgt ausschließlich in den regulären Öffnungszeiten unter Zugrundelegung der vertraglich vereinbarten Betreuungszeiten. Die Grundschulkinder werden in der Grundschule bis 13.00 Uhr notbetreut.

4. Diese Regelungen gelten vorbehaltlich etwaiger anderslautender Entscheidungen der   Landesregierung  ab sofort bis einschließlich 13.04.2020.

Morgen, am Sonntag, den 15.03.2020 können Sie ausschließlich bei Rückfragen zur Notbetreuung in der Zeit von 09.00 bis 11.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr unsere Mitarbeiter telefonisch im Rathaus erreichen. Die Telefonnummer lautet 034909/80463.

Allgemeine Anfragen zum Corona Virus COVID-19 richten Sie bitte an das Gesundheitsamt. Die Informationshotline des Landkreises erreichen Sie unter 03496/60-1234 und unter 03496/60-1235.

HINWEIS: Kinder, die Anspruch auf Notbetreuung haben, jedoch Anzeichen von Symptomen von COVID-19 bzw. anderen Krankheiten aufweisen, bitten wir vernünftigerweise zuhause zu bleiben. Bitte organisieren Sie die Betreuung Ihrer Kinder nicht bei älteren Personen. Diese Personengruppe hat ein höheres Risiko für einen schweren COVID-19 Krankheitsverlauf.

Sehr geehrte Eltern, wir versuchen aufgrund der aktuellen Situation eine den Umständen entsprechende gute Lösung anzubieten. Wir beraten kontinuierlich in weiteren Runden und werden Sie bei sich ändernden Geschehnissen weiterhin rechtzeitig informieren.

Bitte denken Sie daran, den Essensanbieter über Ihren jeweiligen Bedarf zu informieren.

Situationsbedingt können zu gegebener Zeit neue Entscheidungen getroffen werden. Hierüber werden Sie umgehend informiert.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Jan-Hendrik Bahn

Bürgermeister Stadt Aken (Elbe)

 

Notbetreuung in den Kindereinrichtungen/Hort/Grundschule  der Stadt Aken (Elbe)
Symbol Beschreibung Größe
20200314_1600_Formular_Bescheinigung des Arbeitgebers_Notbetreuung_Kita_Aken_Elbe.pdf
0.2 MB
20200314_1600_Mitteilung_Bürger_Corona_Notbetreuung_Kita_final.pdf
1.2 MB

© Sebastian Schwab E-Mail