Wahlbekanntmachung

W a h l b e k a n n t m a c h u n g

 

1.         Am Sonntag, den 19. Juni 2022, findet die Wahl zum/zur Bürgermeister* in der Stadt Aken (Elbe) statt. Die Wahl dauert von  08:00 Uhr  bis 18:00 Uhr.

 

2.         Das Gebiet der Stadt Aken (Elbe) ist in 9 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt:

 

Wahlbezirk 1

Wahlraum - Kindertagesstätte "Borstel", Nebengebäude, Komturstraße 19

        

1. Ackerstraße                                   9. Köthener Landstraße

2. Am Notstall                                  10. Mennewitzer Weg

3. Bobbestraße                                11. Mühlenstraße

4. Bruchwinkel                                 12. Randel-Hannemann-Weg

5. Feldstraße                                    13. Ringstraße

6. Heidestraße                                 14. Roonstraße

7. Kleinzerbster Straße                    15. Schwabenstraße

8. Köthener Chaussee                    16. Spittelstraße

 

 

Wahlbezirk 2

Wahlraum -        Sekundarschule „Am Burgtor“, Foyer, Burgstraße 16

 

1. Am Magdalenenteich                11. Holländer Weg

2. Bahnhofstraße                           12. Neuer Weg

3. Bismarckplatz                            13. Kaiserstraße

4. Buchenweg                               14. Lazarettstraße

5. Calber Landstraße                     15. Obselauer Weg

    (außer Nr. 89, 90, 91, 92)                und Obselau

6. Dr. Pilling Straße                        16. Straße der AWG

7. Eichenweg                                  17. Töpferbergstraße

8. Finkenherd                                 18. Weberstraße

9. Flurstraße                                   19. Werner-Nolopp-Straße

10. Große Hopfenbreite                 20. Zum Burglehn

 

Wahlbezirk 3

Wahlraum - Kindertagesstätte "Borstel", Hauptgebäude, Komturstraße 19                

1. Am Wasserturm                          10. Meisterstraße

2. Angerstraße                                11. Schützenplatz

3. Gartenstraße                               12. Silberstraße

4. Heiratsberg                                 13. Spronaer Straße

5. Hermann-Löns-Straße                 14. Stiftstraße

6. Hopfenstraße                              15. Himmelreichstraße  52 bis 72 (nur gerade Hausnummern)

7. Kirchstraße                                        und 77 bis 105                      (durchgehend)

8. Komturstraße                              16. Ritterstraße          44 bis 84  (nur gerade Hausnummern)

9. Köthener Straße                                und 57 bis   99                       (durchgehend)

 

Wahlbezirk 4

Wahlraum -        Grundschule „Werner-Nolopp“, Speiseraum , Burgstraße 1 

(Eingang über Poststraße)       

 

1. Bärstraße                                     10. Mönchsgang

2. Burgstraße                                   11. Nikolaiplatz

3. Dessauer Straße                          12. Parkstraße

4. Elbstraße                                     13. Philippsburg

5. Fährstraße                                   14. Poststraße

6. Fischerstraße                               15. Ziegelstraße

7. Hafenstraße                                16. Himmelreichstraße  1 bis 51     (durchgehend)

8. Kantorstraße                                     und 53 bis 75      (nur ungerade Hausnummern)

9. Markt                                          17. Ritterstraße              1 bis 43     (durchgehend)

                                                              und 45 bis 55       (nur ungerade Hausnummern)

 

Wahlbezirk 5

Wahlraum -        Kindertagesstätte Pittiplatsch, Raum 5, Dessauer Landstraße 33

         

1. Amselweg                                      7. Kiefernweg

2. An der Rohrlache                           8. Nachtigallenweg

3. Dessauer Chaussee                       9. Puschkinstraße

4. Dessauer Landstraße                  10. Storchstraße

5. Erwitter Straße                            11. Waldstraße

6. Freiheitstraße

 

Wahlbezirk 6    

Wahlraum -         Kindertagesstätte Pittiplatsch, Raum 6, Dessauer Landstraße 33

             

1. Am Alten Elbdeich                         7. Schillerstraße

2. Am Dreieck                                    8. Schrebergartenweg

3. Am Neuen Friedhof                       9. Straße des Friedens

4. Arndtstraße                                  10. Straße der Solidarität

5. Geibelstraße                                 11. Susigker Straße

6. Goethestraße

 

Wahlbezirk 7

Wahlraum -        Gemeindezentrum, Reppichauer Straße 1, Ortschaft Kleinzerbst,

 

1. Akener Straße                                5. Parkstraße

2. Flurstraße                                      6. Reppichauer Straße

3. Försterwinkel                                7. Waldweg

4. Kleines Dorf

 

Wahlbezirk 8

Wahlraum  -       Gemeinderaum, Dorfstr. 13, Ortschaft Kühren

 

Ortschaft Kühren

  1. An der Mühle                  2. Calber Landstraße 89, 90, 91 und 92            3. Dorfstraße

 

Ortschaft Mennewitz

1. Am Schilf                                       3. Pappelweg

2. Mennewitz                                     4. Robinienweg

 

Wahlbezirk 9

Wahlraum -        Feuerwehrgerätehaus Lindenstraße 49a, Ortschaft Susigke

 

1. Kabelweg                    2. Lindenstraße

 

 

 

Der Briefwahlvorstand der Stadt Aken (Elbe) tritt am 19. Juni 2022 um 15:30 Uhr in der Grundschule „Werner Nolopp“  Raum 101, Burgstraße 1 in Aken (Elbe), zur Zulassung der Wahlbriefe zusammen. Ab 18:00 Uhr erfolgt die Ermittlung des Briefwahlergebnisses. Die Tätigkeit des Briefwahlvorstandes ist öffentlich und für jedermann zugänglich.

 

3.            Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

 

Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Wähler haben sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person auszuweisen.

 

            Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

           

Gewählt wird mit amtlich hergestellten Stimmzetteln, die im Wahllokal bereitgehalten werden.

 

Der Stimmzettel enthält in alphabetischer Reihenfolge die Namen und Vornamen der im Wahlbereich zugelassenen Bewerber zur Bürgermeisterwahl und jeweils ein Feld für jede Bewerberin/jeden Bewerber zur Kennzeichnung.

Auf dem Stimmzettel muss der Name des Bewerbers zur Bürgermeisterwahl, dem die Stimme gegeben werden soll, durch Ankreuzen oder in sonstiger Weise zweifelsfrei gekennzeichnet werden. 

 

Die wahlberechtigte Person hat für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin eine Stimme. Nicht mehr als eine Stimme auf dem Stimmzettel, der Stimmzettel ist sonst ungültig!

 

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.

 

 

In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden!

 

4.            Es besteht die Möglichkeit einer Stichwahl am 10. Juli 2022.

Wahlberechtigte, die für die Wahl des Bürgermeisters eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, erhalten für die Stichwahl keine neue Wahlbenachrichtigung. Personen, die nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind und nach § 20 KWG LSA für die erste Wahl einen Wahlschein erhalten haben und Personen, die erst für die Stichwahl wahlberechtigt sind, erhalten auf Antrag einen Wahlschein.

 

 

5.            Ein Wähler, der keinen Wahlschein besitzt, kann seine Stimme nur in dem für ihn zuständigen Wahllokal abgeben.

 

Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl

 

a)           durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk

oder

b)           durch Briefwahl

            teilnehmen.

    

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag  beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschiebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegeben Stelle, Rathaus, Markt 11, 06385 Aken (Elbe) eingeworfen/abgegeben werden.

           

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen sind bei der Stadtverwaltung, Verwaltungsgebäude, Bärstraße 50, Zimmer 03, voraussichtlich ab dem 02.06.2022 erhältlich. Des Weiteren wird wieder die Möglichkeit bestehen, die Briefwahlunterlagen online zu beantragen.

 

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten während der Dienstzeit bis zum Freitag, 17.06.2022, 18:00 Uhr, bei der  Stadtverwaltung schriftlich, elektronisch oder mündlich beantragt werden. Die elektronische Beantragung über die Internetseite der Stadt Aken (Elbe) ist bis zum Mittwoch, 15.06.2022 20:00 Uhr möglich. Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig.

 

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden.

 

 

 

Öffnungszeiten des Wahlbüros im Verwaltungsgebäude in der Bärstraße 50 ab 02.06.2022   

Montags bis Donnerstags             09:00 – 12:00 Uhr

Donnerstags                                    13:00 – 18:00 Uhr

Freitag, den  17.06.2022               09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Samstag, den 18.06.2022             10:00 – 12:00 Uhr

 

6. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und     Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit dies ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

 

7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.

 

Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen (§ 32 (3) Kommunalwahlgesetz LSA).

 

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

 

8.         Allgemeine Hinweise zum Wahltag aufgrund der pandemischen Lage:

 

Es gilt die am Wahltag gültige Eindämmungsverordnung über Maßnahmen der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS_CoV-2 des Landes Sachsen-Anhalt.

 

Für Rückfragen und Informationen steht Ihnen jederzeit das Wahlbüro der Stadtverwaltung Aken (Elbe) unter den Telefonnummern 034909 80-413, -463 oder -461 zur Verfügung.

 

Aken (Elbe), 13.04.2022

 

 

Jan-Hendrik   B a h n 

Bürgermeister

der Stadt Aken (Elbe)

Symbol Beschreibung Größe
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1.1 MB

© Petra Bischoff E-Mail

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