Kurzarbeitergeld: Hilfsangebote für Unternehmen

Kurzarbeitergeld: Hilfsangebote für Unternehmen

Die Agentur für Arbeit Dessau-Roßlau-Wittenberg informiert aufgrund der aktuellen Situation über die Neuregelung des Kurzarbeitergeldes:

Die Bundesregierung und der Gesetzgeber haben Sonderreglungen und Erleichterungen zum Bezug von Kurzarbeitergeld erlassen.

Die wichtigsten Neuerungen im Einzelnen:

Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mindestens 10 Prozent haben.
Anfallende Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden zu 100 Prozent erstattet.
Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können ebenfalls in Kurzarbeit gehen und haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden (wenn dies tariflich geregelt ist) kann verzichtet werden.

Die weiteren Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld behalten ihre Gültigkeit.

WICHTIG: Betriebe müssen Kurzarbeit vorher bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit anzeigen!

Die Arbeitsagenturen sind auf solche Situationen gut eingestellt. Arbeitgeber können sich telefonisch unter 0800 4 5555 20 im Arbeitgeber-Service (gebührenfrei) informieren. Aufgrund des erhöhten Anrufaufkommens bitten wir Sie um etwas Geduld.

Informationen über die Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld finden Sie auf der Seite: www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit (Quelle: Agentur für Arbeit Dessau-Roßlau-Wittenberg)

Die zehn häufigsten Frage und Antworten zum Thema hat die Agentur für Arbeit in nachfolgender Pressemitteilung zusammengefasst:

Symbol Beschreibung Größe
31_corona_kug_10_fragen.pdf
0.2 MB

© Sebastian Schwab E-Mail