Welche Unterstützung bekommen Solo-Selbstständige und Kleinunternehmer ?

Das Sofortprogramm (Soforthilfen) für kleine Unternehmen, Selbstständige, Landwirte und Freiberufler bietet Zuschüsse etwa für Miet- und Pachtkosten: Selbstständige und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten können einmalig maximal 9.000 Euro erhalten, bei bis zu 10 Beschäftigten stehen maximal 15.000 Euro für drei Monate zur Verfügung. Ansprechpartner für dieses Programm sind die Landesregierungen des Bundeslandes des jeweiligen Wohnorts.

Ansprechpartner für die Sofort-Hilfe des Bundes sind die Landesregierungen, die oft auch eigene Programme haben.

Das Sofortprogramm des Bundes kann mit den Landesprogrammen kombiniert werden, im Ergebnis darf aber es zu keiner Überkompensation kommen.
Damit die Soforthilfen des Bundes und des Landes bestmöglich kombiniert werden, läuft das Antragsverfahren über das jeweilige Bundesland.

© Sebastian Schwab E-Mail

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