Wie können Solo-Selbstständige und kleine Unternehmen Soforthilfen beantragen?

  • Die Antragsteller müssen versichern, dass sie durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind und sich nicht bereits am 31.12.2019 in finanziellen Schwierigkeiten befunden haben.
  • Das Soforthilfe-Programm verzichtet bewusst auf ein bürokratisches Antragsverfahren. Die Angaben zum Antrag müssen aber richtig sein - Falschangaben erfüllen den Tatbestand des Subventionsbetrugs.
  • Es sind Zuschüsse für betriebliche Sach- und Finanzaufwendungen wie gewerbliche Mieten, Pachten, Kredite für Betriebsräume und -ausstattung sowie Finanzierungskosten oder Leasingaufwendungen für unternehmerisch genutzte Pkw, Maschinen, etc.
  • Kosten für die Miete der Privatwohnung, eigene Beiträge zur Krankenversicherung oder Altersvorsorge werden nicht übernommen.
  • Anträge sind bis spätestens 31.05.2020 bei der zuständigen Landesbehörde zu stellen.
     

© Sebastian Schwab E-Mail

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