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Fragen und Antworten zur COVID-19-Auffrischungsimpfung + Anamnesebogen zum Downlaod

Seit September werden bestimmten Personengruppen sogenannte Auffrischungsimpfungen angeboten. Grundsätzlich können sich alle Bürgerinnen und Bürger, deren zweite Impfung sechs Monate oder länger zurückliegt, eine Auffrischungsimpfung geben lassen und haben Anspruch auf eine Übernahme der anfallenden Kosten. Für einige Personengruppen ist eine Booster-Impfung besonders sinnvoll. Alle Informationen zu diesen Impfungen finden Sie hier.
 
Auffrischungsimpfungen im Überblick
Was sind Auffrischungsimpfungen?
Bei der Auffrischungsimpfung handelt es sich um eine erneute Verabreichung einer Dosis eines zugelassenen mRNA-Impfstoffs. Ziel der Auffrischungsimpfung ist, bei bestimmten Personengruppen, bei denen es zu einer reduzierten oder nachlassenden Immunantwort nach einer COVID-19-Impfserie kommen kann, den Impfschutz zu erhöhen. Der Einsatz von Auffrischungsimpfungen bei bestimmten Personengruppen wurde am 2. August 2021 von der Gesundheitsministerinnen- und Gesundheitsministerkonferenz (GMK) beschlossen.

Weitere Informationen zur Auffrischungsimpfung finden Sie in diesem Artikel. 

Stand: 26.10.2021
Was ist das Ziel der Auffrischungsimpfung?
Mit Blick auf einen bestmöglichen Schutz im Herbst und Winter ist es von herausragender Bedeutung, die Impfkampagne gegen COVID-19 weiter voranzutreiben. Neben den weiter dringend notwendigen Impfungen von bislang ungeimpften Personen sind es in der gegenwärtigen Phase der Pandemie insbesondere Auffrischungsimpfungen, auch Booster-Impfungen genannt, die einen wesentlichen Beitrag zur weiteren Eindämmung der Pandemie leisten können.

Ziel ist es weiterhin, möglichst viele schwere Verläufe von COVID-19 (Hospitalisierung, Tod) zu verhindern. Hierzu werden Personen, bei denen es zu einer reduzierten oder schnell nachlassenden Immunantwort nach einer vollständigen COVID-19-Impfung kommen kann, aus präventiven Gesichtspunkten im Sinne einer gesundheitlichen Vorsorge Auffrischungsimpfungen angeboten beziehungsweise ermöglicht. Zusätzlich kann eine Drittimpfung beziehungsweise eine weitere Impfung zur Optimierung der ersten Impfserie angeboten werden, zum Beispiel für Organtransplantierte oder Personen, die zur Grundimmunisierung eine einmalige Impfstoffdosis Janssen® von Johnson & Johnson erhalten haben (siehe Frage: Was ist der Unterschied zwischen einer Auffrischungsimpfung und einer Drittimpfung beziehungsweise einer weiteren Impfung?). Da für eine erneute Impfung der Nutzen der Impfung die möglichen Risiken weiterhin überwiegt und keine Hinweise auf ein erhöhtes Risiko vorliegen, ist die Möglichkeit einer Booster-Impfung bzw. einer weiteren Impfung aus präventiven Gesichtspunkten angezeigt. Dadurch wird sichergestellt, dass der Schutz der Impfung vor einem schweren Krankheitsverlauf weiter hoch bleibt.

Neben der Schutzwirkung vor schweren Krankheitsverläufen führen Auffrischungsimpfungen gleichzeitig zu einer niedrigeren Virenlast und damit zu einer geringeren Infektiosität. Ziel ist es, die Übertragung des Coronavirus SARS-CoV-2, insbesondere in der Umgebung vulnerabler Personen, zu verringern, so dass insbesondere auch das Pflegepersonal und weitere Beschäftigte in Einrichtungen mit vulnerablen Personen, wie zum Beispiel in Altenpflegeeinrichtungen, für Booster-Impfungen im Fokus stehen. Dasselbe gilt für Personen, die beruflich regelmäßig Kontakt mit infektiösen Menschen haben.

Stand: 16.11.2021
Welchen Personen wird eine Auffrischungsimpfung empfohlen?
Wissenschaftliche Studien belegen die höhere Schutzwirkung von Auffrischungsimpfungen, auch Booster-Impfungen genannt, durch die Optimierung des Schutzes vor einer COVID-19-Infektion. Sollte es trotz abgeschlossener Grundimmunisierung dennoch zu einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 kommen, bietet eine Auffrischungsimpfung einen gesteigerten Schutz vor einem schweren Krankheitsverlauf und führt gleichzeitig zu einer niedrigeren Virenlast und damit zu einer geringeren Infektiosität.

Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder (GMK) empfehlen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit Booster-Impfungen mit einem mRNA-Impfstoff allen Personen, bei denen es zu einer reduzierten oder schnell nachlassenden Immunantwort nach einer vollständigen COVID-19-Impfung kommen kann, aus präventiven Gesichtspunkten im Sinne einer gesundheitlichen Vorsorge. Um einen hohen Schutz in Pflegeeinrichtungen in Herbst und Winter zu gewähren und dort gleichzeitig weiterhin soziale Kontakte zu ermöglichen, muss der Schutz der älteren Menschen und hier besonders der Menschen, die in Alten- und Pflegeheimen leben, weiter Priorität haben. Zum Schutz der Pflegebedürftigen in den Einrichtungen sollten besonders ältere Personen, Menschen mit Vorerkrankungen und medizinisches und pflegerisches Personal sechs Monate nach der Zweitimpfung eine Auffrischungsimpfung erhalten.

Wichtig auch: Ergänzend können nach ärztlicher Beurteilung und Entscheidung im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten Auffrischungsimpfungen grundsätzlich allen Personen angeboten werden, die diese nach Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss der ersten Impfserie wünschen. Zusätzlich sollen alle Personen, die komplett oder teilweise mit einem Vektorimpfstoff ( Vaxzevria® von AstraZeneca oder  Janssen® von Johnson & Johnson) grundimmunisiert wurden beziehungsweise nach einer Genesung von COVID-19 eine einmalige Impfung mit einem Vektorimpfstoff erhalten haben, eine Booster-Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten.

Laut Coronavirus-Impfverordnung können grundsätzlich alle Impfberechtigten eine Auffrischungsimpfung im Rahmen der Zulassung des Impfstoffs bekommen. Eine Zulassung durch die EU-Kommission für die Auffrischungsimpfung mindestens sechs Monate nach der zweiten Impfung liegt für die Impfstoffe Comirnaty® von BioNTech/Pfizer und Spikevax® (Vaccine Moderna) von Moderna für alle Personen ab 18 Jahren vor. Zudem ist für beide Impfstoffe bei schwer immungeschwächten Personen ab zwölf Jahren eine dritte Dosis zugelassen, die mindestens 28 Tage nach der zweiten Dosis verabreicht wird. Die mit der Zulassungserweiterung aktualisierten Produktinformationstexte zur Anwendung der Impfstoffe für Booster-Impfungen sind zu beachten. Die Entscheidung über eine Auffrischungsimpfung treffen anspruchsberechtigte Personen gemeinsame mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt in ihrer 11. und 12. Aktualisierung der COVID‑19-Impfempfehlung eine COVID-19-Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff frühestens sechs Monate nach der aus zwei Impfstoffdosen bestehenden Grundimmunisierung für folgende Personen:

Personen im Alter von 70 Jahren und älter,
Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen der Pflege für alte Menschen. Aufgrund des erhöhten Ausbruchspotentials sind hier auch Bewohnerinnen und Bewohner im Alter von unter 70 Jahren eingeschlossen,
Pflegepersonal und andere Tätige, die direkte Kontakte mit mehreren zu pflegenden Personen haben, in Einrichtungen der Pflege für alte Menschen oder für andere Menschen mit einem erhöhten Risiko für schwere COVID-19-Verläufe,
Personal in medizinischen Einrichtungen mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten,
Personen mit einer angeborenen oder erworbenen Immunschwäche. Für Personen mit einer schweren Immunschwäche kann laut der Empfehlung der STIKO eine dritte Impfdosis bereits vier Wochen nach der zweiten Impfstoffdosis zur Optimierung der ersten Impfserie verabreicht werden.
Gegebenenfalls enge Haushaltskontaktpersonen von Personen mit schwerer Immunschwäche.
Nach Einschätzung der STIKO ist die Booster-Impfung für Menschen mit Immunschwäche, Personen, die 70 Jahre oder älter sind, sowie für Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen der Pflege für alte Menschen besonders dringlich, da der Schutz durch die Grundimmunisierung – insbesondere im hohen Alter – mit der Zeit nachlässt und für die Prävention schwerer COVID-19-Verläufe durch die vorherrschende Delta-Variante von SARS-CoV-2 eine gute Immunantwort notwendig ist. Die STIKO empfiehlt Auffrischungsimpfung auch für das Personal in medizinischen Einrichtungen, für Pflegepersonal und andere Tätige in Einrichtungen der Pflege, da dort sowohl der Anteil vulnerabler Personen als auch die Ansteckungsgefahr hoch sind und die Übertragung von SARS-CoV-2 unbedingt vermieden werden muss.

Zudem empfiehlt die STIKO Personen, die eine Grundimmunisierung mit einer Impfstoffdosis Janssen® von Johnson & Johnson erhalten haben, zur Optimierung ihres Impfschutzes eine weitere Impfung mit einem mRNA-Impfstoff. Die zusätzliche Impfstoffdosis soll ab vier Wochen nach der Janssen-Impfung angeboten werden.

Die STIKO empfiehlt derzeit keine Auffrischungsimpfung für Personen, die vor oder nach einer Grundimmunisierung gegen COVID-19 eine laborbestätigte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben.

Stand: 17.11.2021

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© Sebastian Schwab E-Mail

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