Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn kein gültiger Reisepass vorliegt.
Jeder Diebstahl Ihres Personalausweises ist beim Bürgeramt oder bei der Polizei zu melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig.
Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.
Sperrung der Online-Ausweisfunktion: Zeigen Sie den Diebstahl bei Ihrem Bürgeramt oder bei der Polizei an, wird der Online-Ausweis automatisch gesperrt.
Den Diebstahl Ihres Personalausweises müssen Sie in der Regel persönlich melden. Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang der Meldung automatisch gesperrt.
Diebstahl beim Bürgeramt melden:
Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen:
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt. Unabhängig hiervon kann auch bei der Polizei Anzeige erstattet werden.
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Es fallen keine Kosten an.
Sie müssen den Diebstahl unverzüglich melden.
Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt