BCKategorie 18.04.2016 09:09:36 Uhr | Startseite

Aufruf zur Sport- und Kulturförderliste 2027

Stadt Aken (Elbe) unterstützt Vereine, Gruppen und Initiativen

Sportvereine, Kulturgruppen, soziale Einrichtungen und ehrenamtliche Initiativen bereichern das gesellschaftliche Leben in unserer Stadt. Sie bringen Menschen zusammen, ermöglichen sportliche Betätigung, schaffen kulturelle Angebote und stärken das Miteinander in Aken (Elbe) und den Ortschaften.

Um dieses wichtige Engagement auch im Jahr 2027 zu unterstützen, ruft die Stadt Aken (Elbe) alle interessierten Vereine, Gruppen, Institutionen und Initiativen dazu auf, ihre Anträge zur Aufnahme in die Sport- und Kulturförderliste 2027 einzureichen.

Gemäß § 9 der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Aken (Elbe) für die Überlassung von kommunalen Einrichtungen und Grundstücken werden für die Nutzung städtischer Einrichtungen grundsätzlich Benutzungsgebühren und Betriebskosten erhoben. Mit der Sport- und Kulturförderliste besteht jedoch die Möglichkeit, Vereine, Gruppen, Institutionen und Initiativen für ihre beantragten sportlichen oder kulturellen Nutzungen von den entsprechenden Nutzungsgebühren zu befreien und damit ihre Arbeit gezielt zu fördern.

Die Förderung kann sowohl den regelmäßigen Trainings-, Proben- und Übungsbetrieb als auch einzelne Veranstaltungen im Jahr 2027 umfassen. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Nutzungen vollständig und fristgerecht beantragt und anschließend durch den Stadtrat bestätigt werden.

Der Stadtrat der Stadt Aken (Elbe) beschließt die Sport- und Kulturförderliste für das Jahr 2027 in seiner Sitzung am 03. Dezember 2026.

Zu den nutzbaren kommunalen Kultur- und Sportstätten zählen insbesondere:

  • der Veranstaltungssaal „Schützenhaus“,
  • das Volksbad Aken (Elbe) mit dem „Haus der Vereine“,
  • die Turnhalle „Berliner Hof“,
  • Räumlichkeiten der Kindertagesstätten und der Grundschule „Werner Nolopp“,
  • die Festwiese sowie
  • die Marienkirche.

Die Anträge auf Aufnahme in die Sport- und Kulturförderliste 2027 sind bis spätestens 30.09.2026 einzureichen.

Die Einreichung ist möglich:

digital:
s.schwab@aken.de

postalisch:
Stadt Aken (Elbe), Markt 11, 06385 Aken (Elbe)

Das entsprechende Antragsformular wird auf der Internetseite der Stadt Aken (Elbe) www.aken.de bereitgestellt. Scanne Sie hierfür einfach den QR-Code.

Bitte beachten Sie, dass verspätet eingereichte oder unvollständige Anträge bei der Beschlussfassung grundsätzlich nicht berücksichtigt werden können. Für nicht in die Sport- und Kulturförderliste aufgenommene Nutzungen sind die regulären Benutzungsgebühren und Betriebskosten nach der geltenden Satzung zu entrichten.

Die Stadt Aken (Elbe) freut sich auf zahlreiche Anträge und vielfältige sportliche und kulturelle Angebote im Jahr 2027. Gemeinsam wollen wir das ehrenamtliche Engagement stärken und das gesellschaftliche Leben in unserer Stadt und ihren Ortschaften weiter bereichern.

 

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Antrag auf Aufnahme in die Sport- und Kulturfördderliste.pdf
0.2 MB

© Sebastian Schwab E-Mail

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Stadt Aken (Elbe) unterstützt Vereine, Gruppen und Initiativen

Sportvereine, Kulturgruppen, soziale Einrichtungen und ehrenamtliche Initiativen bereichern das gesellschaftliche Leben in unserer Stadt. Sie bringen Menschen zusammen, ermöglichen sportliche Betätigung, schaffen kulturelle Angebote und stärken das Miteinander in Aken (Elbe) und den Ortschaften.

Um dieses wichtige Engagement auch im Jahr 2027 zu unterstützen, ruft die Stadt Aken (Elbe) alle interessierten Vereine, Gruppen, Institutionen und Initiativen dazu auf, ihre Anträge zur Aufnahme in die Sport- und Kulturförderliste 2027 einzureichen.

Gemäß § 9 der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Aken (Elbe) für die Überlassung von kommunalen Einrichtungen und Grundstücken werden für die Nutzung städtischer Einrichtungen grundsätzlich Benutzungsgebühren und Betriebskosten erhoben. Mit der Sport- und Kulturförderliste besteht jedoch die Möglichkeit, Vereine, Gruppen, Institutionen und Initiativen für ihre beantragten sportlichen oder kulturellen Nutzungen von den entsprechenden Nutzungsgebühren zu befreien und damit ihre Arbeit gezielt zu fördern.

Die Förderung kann sowohl den regelmäßigen Trainings-, Proben- und Übungsbetrieb als auch einzelne Veranstaltungen im Jahr 2027 umfassen. Voraussetzung ist, dass die vorgesehenen Nutzungen vollständig und fristgerecht beantragt und anschließend durch den Stadtrat bestätigt werden.

Der Stadtrat der Stadt Aken (Elbe) beschließt die Sport- und Kulturförderliste für das Jahr 2027 in seiner Sitzung am 03. Dezember 2026.

Zu den nutzbaren kommunalen Kultur- und Sportstätten zählen insbesondere:

  • der Veranstaltungssaal „Schützenhaus“,
  • das Volksbad Aken (Elbe) mit dem „Haus der Vereine“,
  • die Turnhalle „Berliner Hof“,
  • Räumlichkeiten der Kindertagesstätten und der Grundschule „Werner Nolopp“,
  • die Festwiese sowie
  • die Marienkirche.

Die Anträge auf Aufnahme in die Sport- und Kulturförderliste 2027 sind bis spätestens 30.09.2026 einzureichen.

Die Einreichung ist möglich:

digital:
s.schwab@aken.de

postalisch:
Stadt Aken (Elbe), Markt 11, 06385 Aken (Elbe)

Das entsprechende Antragsformular wird auf der Internetseite der Stadt Aken (Elbe) www.aken.de bereitgestellt. Scanne Sie hierfür einfach den QR-Code.

Bitte beachten Sie, dass verspätet eingereichte oder unvollständige Anträge bei der Beschlussfassung grundsätzlich nicht berücksichtigt werden können. Für nicht in die Sport- und Kulturförderliste aufgenommene Nutzungen sind die regulären Benutzungsgebühren und Betriebskosten nach der geltenden Satzung zu entrichten.

Die Stadt Aken (Elbe) freut sich auf zahlreiche Anträge und vielfältige sportliche und kulturelle Angebote im Jahr 2027. Gemeinsam wollen wir das ehrenamtliche Engagement stärken und das gesellschaftliche Leben in unserer Stadt und ihren Ortschaften weiter bereichern.

 

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