Grundsätzlich wird für jeden Bürger/jede Bürgerin nur ein gültiger Reisepass ausgestellt.
Bei Nachweis eines berechtigten Interesses können für Sie jedoch weitere, gleichzeitig gültige Reisepässe ausgestellt werden.
Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Gebühr
Reisepass für Personen über 24 Jahre
Gebühr
Reisepass für Personen unter 24 Jahren
Gebühr
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) über 24 Jahre
Gebühr
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren
Geltungsdauer
für Antragsteller unter 24 Jahren
Geltungsdauer
für Antragsteller über 24 Jahre
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt