Ein Wanderlager ist eine Verkaufsveranstaltung, die Sie außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung von einer festen Verkaufsstelle aus vorübergehend betreiben. Dies gilt nicht, wenn die Veranstaltung im Rahmen eines festgesetzten Marktes, einer Ausstellung oder Messe erfolgt.
Die Veranstaltung des Gewerbebetriebs „Wanderlager“ müssen Sie anzeigen, wenn auf die Veranstaltung durch öffentliche Ankündigung hingewiesen werden soll.
Wenden Sie sich an das Gewerbeamt der Gemeinde, in deren Bezirk die Veranstaltung stattfindet.
Keine.
Sie müssen folgende Angaben machen:
den Namen des Veranstalters und desjenigen, für dessen Rechnung die Waren oder Dienstleistungen vertrieben werden,
sowie die Wohnung oder die gewerbliche Niederlassung dieser Personen,
den Wortlaut und die Art der beabsichtigten öffentlichen Ankündigungen
Wenn Sie die Veranstaltung nicht selbst durchführen: Namen eines Vertreters oder einer Vertreterin
Die Gebühr hängt vom Verwaltungsaufwand ab.
Sie müssen die Veranstaltung eines Wanderlagers 2 Wochen vor Beginn anzeigen, sofern durch eine öffentliche Ankündigung auf die Veranstaltung hingewiesen werden soll. Wenn Sie das Wanderlager verspätet oder fehlerhaft anzeigen, müssen Sie mit einer Geldbuße rechnen.
1 Woche
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
(nur Postanschrift)