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Bestimmte Gewerbe wurden vom Gesetzgeber als überwachungsbedürftig eingestuft.
Überwachungsbedürftige Gewerbe sind:
An- und Verkauf von hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computern, optischen Erzeugnissen, Fotoapparaten, Videokameras, Teppichen,
Pelz- und Lederbekleidung,
Kraftfahrzeugen und Fahrrädern,
Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen,
Edelsteinen, Perlen und Schmuck,
Altmetallen,
durch auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe,
Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten (Auskunfteien, Detekteien),Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften,
Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften,
Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich der Schlüsseldienste,
Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge
An wen muss ich mich wenden?
Gewerbeamt
Welche Unterlagen werden benötigt?
Führungszeugnis (Beleg-Art 0, zur Vorlage bei Behörden),
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Beleg-Art 9, zur Vorlage bei Behörden).